| | | 1. Abschluss
1.1 Mit der Auftragserteilung werden die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen vom Käufer anerkannt. Änderungen dieser Bedingungen, sowie mündliche Abreden und Aufträge werden nur durch schriftliche Bestellungen von Vibrafit GmbH (in folgenden Text Verkäufer genannt) bindend. Dabei sind Rechnungen schriftlichen Bestellungen gleichzusetzen.
1.2 Sämtliche Angebote (Preislisten, Rundscheiben, etc.) sind freibleibend.
2. Preise
Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart – ab Lager Solms zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Kosten für die Verpackungsentsorgung in Form der Rücknahmeverpflichtung nach Verpackungs-VO sind in unseren Preisen als Nachlass einkalkuliert.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Verkäufer Rechnungen zahlbar vor der Lieferung (nach erfolgter Auftragsbestätigung).
3.2 Die Zahlungen haben unter Ausschluss der Aufrechnung mit strittigen Gegenforderungen und der Zurückbehaltung zu den vereinbarten Zahlungszielen zu erfolgen.
3.3 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über den Basiszins der europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge ist Verkäufer zu keiner Lieferung verpflichtet. Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen sowie das Bekannt werden der Verschlechterung der Vermögens- und Kreditverhältnisse des Käufers haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Verkäufer zu Folge. Darüber hinaus ist Verkäufer berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.4 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rehdiskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Lieferung, Lieferfrist, Liefertermin
4.1 Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist der Käufer verpflichtet, schriftlich eine angemessene Nachfrist (4-6 Wochen) zu setzen. Ist Verkäufer nicht in der Lage diese Frist einzuhalten, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder nicht erfülltem Vertrag sind ausgeschlossen.
4.2 Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung der Ware bereits vor dem vereinbarten Liefertermin mit befreiender Wirkung zu erbringen.
4.3 Im Fall höherer Gewalt kann Verkäufer
4.3.1 während der Dauer der Veränderung der Lieferung hinausschieben oder
4.3.2 wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer ist in diesem Fall nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Unter höhere Gewalt sind vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zu verstehen, die Verkäufer oder Lieferanten von Verkäufer die Lieferungen erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffmangel sowie Verkehrsstörungen.
5. Transport
5.1 Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, werden jedoch – falls ausdrücklich vom Käufer gewünscht – versichert. Dies gilt auch für frachtfrei erfolgte Lieferungen und auch in den Fällen, wo Verkäufer die Montage, die Aufstellung oder andere Leistungen übernommen hat. Die Prämie für Versicherungen hat der Käufer zu tragen.
5.2 Wird nicht ausdrücklich einen Versandart oder ein Versandweg vorgeschrieben, dann wählt der Verkäufer unter Ausschluss jeder Haftung beides selbst.
6. Gewährleistung
6.1 Wir leisten für die von uns gelieferten Waren ausschließlich den nachfolgenden Bedingungen Gewähr.
6.1.1 Ein Mangel kann nur dann anerkannt werden , wenn der Besteller alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 8 Tagen nach Lieferung uns gegenüber schriftlich rügt. Alle hierauf beruhenden Mängel werden von uns oder einem von uns beauftragtem Unternehmen innerhalb angemessener Frist beseitigt. Hiervon abweichenden Ansprüche des Bestellers durch die von uns erbrachten Nachbesserungen werden ausgeschlossen.
6.1.2 Wir behalten uns eine Nachbesserung oder gleichartige / gleichwertige Ersatzlieferung vor. Nach zweimaliger, erfolgloser Nachbesserung kann der Besteller nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.1.3 Eine Gewährleistung für die durch bestimmten Einsatz regelmäßig eintretende Abnutzung ist ausgeschlossen (z.B. Gummiteile, Griffbänder, Chipkarten, Kabel).
6.2 Die Gewährleistung erlischt, wenn unsere oder die herstellerseitigen Einbau - und Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden. Weiterhin erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung, wenn die Ware nicht gemäß ihres Bestimmungszweckes eingesetzt wird. Bei Manipulation oder Reparaturversuchen durch den Besteller oder Dritte erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.
6.3 Wir übernehmen grundsätzlich keine Gewähr , dass der Liefergegenstand für den Bestimmungszweck unseres Kunden geeignet ist. Die Gewährleistung beträgt ab Lieferdatum 24 Monate.
6.4 Bei Lieferungen an Vertragshändlern übernimmt der Vertragshändler die gesetzliche Gewährleistung. Der Verkäufer tauscht den Vertragshändlern die Ersatzteile, welche unter die Gewährleistung fällt, aus. Lieferungen ausserhalb der EU bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers. Die defekten Teile oder Geräte müssen mit einer genauen Fehlerbeschreibung an Vibrafit GmbH, Marienstr. 18, D-35606 Solms eingeschickt bzw. angeliefert werden. Die Teile oder Geräte müssen frei Haus eintreffen. Die Transportkosten werden durch den Verkäufer nur übernommen, soweit die Beanstandung als berechtigt anerkannt wird und die vom Verkäufer anerkannte Versandart gewählt wurde. Durch den Austausch von Teilen oder Baugruppen treten keine neuen Gewährleistungsansprüche in Kraft.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Lieferung bleiben Eigentum vom Verkäufer bis zur Erfüllung sämtlicher von Verkäufer gegen den Käufer zustehende Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Lieferung (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung Verkäufer. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung des Kaufpreises eine wechselmassige Haftung des Lieferers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Die Verfügungsbefugnis erlischt von selbst, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet oder über sein Vermögen das Konkursverfahren beantragt wird. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt.
7.2 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Anspruch an Verkäufer, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstiger Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an Verkäufer ab. Auf Verlangen von Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, Verkäufer alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte von Verkäufer gegenüber des Käufers erforderlich sind.
7.3 Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit die Gesamtforderung um mehr als 20%, so ist Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen (nach Wahl von Verkäufer) verpflichtet.
7.4 Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen sind.
7.5 Falls Verkäufer nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von ihrem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen.
8. Abtretungsausschluss
Es ist dem Käufer nicht gestattet, seine Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
9. Erfüllungsort
9.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gilt für beide Teile Wetzlar als Gerichtsstand.
9.2 Erfüllungsort für unsere Lieferung und die Abnahmeverpflichtung ist Solms.
10. Allgemeine Haftungsbeschränkung
In allen Fällen, in denen Verkäufer abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen – also auch aus unerlaubter Handlung – zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet sie nur so weit, wie ihr oder ihren Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei einem Training oder einer Behandlung von nicht gesunden Personen verlangen wir, als Verkäufer, mit allem Nachdruck, vor Trainings- oder Behandlungsbeginn einen Arzt oder Spezialisten aufzusuchen.
11. Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf CISG, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1989, teil 1, S. 588 ist ausgeschlossen.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gegen zwingendes recht verstoßen, so bleibt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen hier durch unberührt.
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